Für den Fenstertausch gibt es in Österreich zwei Ebenen: den Sanierungsbonus des Bundes (Sanierungsoffensive, abgewickelt von der Kommunalkredit Public Consulting) und die Wohnbauförderung der Bundesländer. Daneben legen die Bauvorschriften der Länder – auf Grundlage der OIB-Richtlinie 6 – fest, welchen Wärmeschutz neue Fenster mindestens haben müssen. Hier finden Sie den aktuellen Stand, die Förderstellen und die Profile aus unserem Sortiment, die die üblichen Grenzwerte einhalten.
- Bund: Beim Sanierungsbonus sind seit 2. Februar 2026 keine neuen Registrierungen mehr möglich (Budget ausgeschöpft). Für 2027 ist eine Neuauflage angekündigt – die Bedingungen sind noch offen.
- Länder: Alle Bundesländer fördern Sanierungen über ihre Wohnbauförderung – mit eigenen Uw-Grenzen, Fristen und Unterlagen. Fragen Sie vor der Bestellung bei der Förderstelle Ihres Landes nach.
- Technik: Der Sanierungsbonus 2026 verlangte Uw ≤ 1,1 W/(m²·K). Unsere 3-fach verglasten Profile ab 80 mm Bautiefe erreichen Uw 0,83–0,86.
- Einbau: Beim Bund war 2026 die Montagerechnung eines befugten Professionisten Voraussetzung – Selbsteinbau wurde nicht gefördert.
- Von uns: Leistungserklärung nach EN 14351-1 mit CE-Kennzeichnung und Uw-Wert sowie die Rechnung. Förderbestätigungen stellen wir nicht aus.
Bund, Land und Steuer im Überblick
| Sanierungsbonus (Bund) | Wohnbauförderung (Land) | |
|---|---|---|
| Stand | Seit 2. Februar 2026 keine neuen Registrierungen; Neuauflage 2027 angekündigt | Je Land laufend, teils mit Pausen oder Änderungen |
| Abwicklung | Kommunalkredit Public Consulting (KPC) | Wohnbauförderungsstelle der Landesregierung |
| Fenster-Anforderung | 2026: Uw ≤ 1,1 W/(m²·K) für das ganze Fenster | Je nach Land |
| Einbau | 2026: Montagerechnung eines befugten Professionisten nötig | Je nach Land |
| Vorab | 2026: Registrierung, danach Antrag binnen 9 Monaten | Häufig Antrag vor Baubeginn bzw. Auftragsvergabe |
| Steuer | Öko-Sonderausgabenpauschale nur zusammen mit einer Bundesförderung (siehe Abschnitt 4) | |
Sanierungsbonus des Bundes – Stand Oktober 2026
Die Mittel der Sanierungsoffensive 2026 sind ausgeschöpft: Seit 2. Februar 2026 sind keine neuen Registrierungen für den Sanierungsbonus mehr möglich. Bestehende Registrierungen werden weiter bearbeitet. Im Juli 2026 hat das zuständige Ministerium für 2027 eine neue Sanierungsoffensive mit getrennten Budgets angekündigt, davon 181 Mio. Euro für die thermische Sanierung. Wie die Förderung 2027 genau aussieht – Höhe, Uw-Grenze, Ablauf –, war Anfang Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht. Aktuelle Informationen: sanierungsoffensive.gv.at und oesterreich.gv.at.
Zur Orientierung die Bedingungen 2026 für die Einzelbauteilsanierung „Fenstertausch“ im Ein- und Zweifamilienhaus oder Reihenhaus (Infoblatt Sanierungsbonus 2026):
- Gebäude: älter als 15 Jahre; Energieberatungsprotokoll der Energieberatung des Landes.
- Umfang: Tausch von mindestens 75 % der bestehenden Fenster bzw. Fensterflächen.
- Technik: Uw des gesamten Fensters höchstens 1,1 W/(m²·K); bei Gebäuden unter Denkmalschutz bzw. Gründerzeithäusern unter bestimmten Voraussetzungen höchstens 1,4.
- Förderhöhe: für die Einzelbauteilsanierung höchstens 5.000 €.
- Einbau: Maßnahmen ohne Montagerechnung eines befugten Professionisten wurden nicht gefördert.
- Ablauf: Registrierung online, Umsetzung, Antrag spätestens 9 Monate nach der Registrierung; Rechnungen auf den Namen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
Förderungen der Bundesländer
Alle Bundesländer fördern die thermische Sanierung über ihre Wohnbauförderung – als Zuschuss, Darlehen oder Annuitätenzuschuss. Voraussetzungen, Uw-Grenzen, die Frage, ob ein befugter Fachbetrieb einbauen muss, Fristen und die Kombination mit Bundesförderungen sind je Land verschieden und ändern sich. Erkundigen Sie sich deshalb vor der Bestellung bei der Förderstelle Ihres Landes; viele Länder bieten dafür auch eine kostenlose Energieberatung an.
| Bundesland | Förderstelle bzw. Information |
|---|---|
| Burgenland | Wohnbauförderung des Landes – burgenland.at |
| Kärnten | Wohnbauförderung des Landes – ktn.gv.at |
| Niederösterreich | Eigenheimsanierung – noe.gv.at/eigenheimsanierung |
| Oberösterreich | Sanierung von Häusern bis drei Wohnungen – land-oberoesterreich.gv.at |
| Salzburg | Wohnbauförderung und Energieberatung – salzburg.gv.at |
| Steiermark | Wohnbauförderung des Landes – wohnbau.steiermark.at |
| Tirol | Wohnhaussanierung – Richtlinie Wohnhaussanierung (Stand 01.01.2026) |
| Vorarlberg | Wohnhaussanierung – Wohnhaussanierungsrichtlinie 2025/2026 |
| Wien | Sanierungsförderung über den wohnfonds_wien – wohnfonds.wien.at |
Wir nennen bewusst keine Förderbeträge der Länder: Sie hängen von Gebäude, Einkommen und Maßnahme ab und werden laufend angepasst. Verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.
Öko-Sonderausgabenpauschale
Wer für eine thermisch-energetische Sanierung eine Förderung des Bundes nach dem Umweltförderungsgesetz erhält, kann zusätzlich eine Sonderausgabenpauschale von 800 € pro Jahr über fünf Jahre geltend machen, wenn die Kosten abzüglich der Förderung mehr als 4.000 € betragen. Die nötigen Daten meldet die Förderstelle automatisch an das Finanzamt (bmf.gv.at). Ohne Bundesförderung gibt es diese Pauschale nicht – solange keine neuen Registrierungen für den Sanierungsbonus möglich sind, ist sie für neue Projekte daher praktisch nicht erreichbar.
Mindestanforderungen nach OIB-Richtlinie 6
Auch ohne Förderung müssen neue Fenster den Wärmeschutz erfüllen, den die Bauordnung Ihres Bundeslandes vorschreibt. Die Länder übernehmen dafür die OIB-Richtlinie 6 („Energieeinsparung und Wärmeschutz“) – mit eigenen Übergangsbestimmungen und teils abweichenden Werten. Die Ausgabe Mai 2023 nennt unter anderem diese Höchstwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten:
| Bauteil | U-Wert höchstens W/(m²·K) |
|---|---|
| Fenster, Fenstertüren und verglaste Türen in Wohngebäuden gegen Außenluft | 1,40 |
| dasselbe in Nicht-Wohngebäuden | 1,70 |
| Dachflächenfenster gegen Außenluft | 1,70 |
| Türen unverglast gegen Außenluft | 1,70 |
| Tore (z. B. Sektional- und Rolltore) gegen Außenluft | 2,50 |
Beim Fenstertausch (Erneuerung einzelner Bauteile) verlangt die OIB-Richtlinie 6 in den Ausgaben 2023 und 2025 entweder vorab ein Sanierungskonzept bzw. einen Renovierungspass oder dass die Tabellenwerte um mindestens 24 % unterschritten werden – für Fenster in Wohngebäuden ergibt das rechnerisch etwa Uw 1,06. Welche Ausgabe in Ihrem Bundesland gilt, ist verschieden: Die Ausgabe 2025 gilt zum Beispiel in Wien seit 15. Juli 2026 und in Tirol seit 16. Juli 2026, die Ausgabe 2023 in Kärnten seit 31. Dezember 2024 und in Niederösterreich seit 18. März 2025; andere Länder wenden ältere Ausgaben an. Den aktuellen Stand nennen das Österreichische Institut für Bautechnik und die Baubehörde Ihrer Gemeinde.
Welche unserer Profile erfüllen Uw ≤ 1,1?
Messwerte am Referenzfenster 1230 × 1480 mm (einflügeliges Dreh-Kipp-Fenster) mit Standardverglasung. Maßgeblich für jeden Antrag sind die Werte in der Leistungserklärung zum bestellten Fenster.
| Profil | Marke | Bautiefe | Verglasung | Uw W/(m²·K) | Uw ≤ 1,1 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| IDEAL 8000 | Aluplast | 85 mm | 3-fach | 0,83 | ja | Konfigurieren → |
| bluEvolution 82 | Salamander | 82 mm | 3-fach | 0,84 | ja | Konfigurieren → |
| bluEvolution 92 | Salamander | 92 mm | 3-fach | 0,83 | ja | Konfigurieren → |
| S 9000 | Gealan | 82,5 mm | 3-fach | 0,83 | ja | Konfigurieren → |
| Synego | Rehau | 80 mm | 3-fach | 0,86 | ja | Konfigurieren → |
| Neo 76 | Aluplast | 76 mm | 2-fach | 1,3 | nein | Konfigurieren → |
| greenEvolution 76 | Salamander | 76 mm | 2-fach | 1,3 | nein | Konfigurieren → |
| S 8000 | Gealan | 74 mm | 2-fach | 1,3 | nein | Konfigurieren → |
| IDEAL 4000 | Aluplast | 70 mm | 2-fach | 1,4 | nein | Konfigurieren → |
Für Aluminium- und Holzfenster nennen wir den Uw-Wert im individuellen Angebot.
Schritt für Schritt zur Förderung
- Förderbedingungen klären. Prüfen Sie den aktuellen Stand beim Bund (sanierungsoffensive.gv.at) und bei der Wohnbauförderung Ihres Landes. Nutzen Sie die Energieberatung des Landes – beim Sanierungsbonus 2026 war ihr Protokoll Voraussetzung.
- Angebot mit Uw-Werten einholen. Im Konfigurator wählen Sie ein Profil mit dem verlangten Uw-Wert; unser schriftliches Angebot nennt Maße, Ausführung und Uw je Fenster – es verpflichtet Sie zu nichts. Holen Sie parallel das Montageangebot eines befugten Fachbetriebs ein (Einbau vorbereiten).
- Registrierung bzw. Antrag rechtzeitig stellen. Verlangt das Programm eine Registrierung oder einen Antrag vor Auftragsvergabe oder Baubeginn, erledigen Sie das, bevor Sie unser Angebot unterschreiben. Verträge unter der Bedingung einer Förderzusage schließen wir nicht ab.
- Bestellen, liefern, einbauen lassen. Nach der Zusage bestellen Sie bei uns – wir erstellen Ihnen dann ein aktuelles Angebot. Wir liefern ohne Montage; den Einbau übernimmt Ihr Fachbetrieb.
- Antrag bzw. Abrechnung einreichen. Mit unserer Rechnung, der Leistungserklärung und der Montagerechnung Ihres Fachbetriebs.
Unterlagen für Antrag und Abrechnung
| Dokument | Wofür | Von wem |
|---|---|---|
| Angebot mit Maßen und Uw je Fenster – es verpflichtet Sie zu nichts | Prüfung der Förderfähigkeit, Antrag | Von uns, innerhalb von 24 Std. nach Ihrer Anfrage |
| Rechnung mit Positionen (Fenster, Maß, Ausführung) auf Ihren Namen, zweisprachig Deutsch/Polnisch | Abrechnung der Förderung | Von uns, mit der Lieferung |
| Leistungserklärung nach EN 14351-1 mit CE-Kennzeichnung und dem Uw-Wert des bestellten Elements | Nachweis der technischen Werte | Von uns, mit der Lieferung |
| Montagerechnung eines befugten Professionisten | Nachweis des fachgerechten Einbaus (beim Bund 2026 Voraussetzung) | Von Ihrem Fachbetrieb – nicht von uns |
| Energieberatungsprotokoll bzw. Energieausweis | je nach Programm | Von der Energieberatung des Landes bzw. einer befugten Person |
Von uns erhalten Sie die Produktnachweise – Leistungserklärung mit CE-Kennzeichnung und Uw-Wert – und die Rechnung. Förderbestätigungen oder Bestätigungen über die Ausführung stellen wir nicht aus.
Typische Fehler
- „Fast 1,1“. Uw 1,12 erfüllt eine Grenze von 1,1 nicht. Profile mit Uw 0,83–0,86 liegen mit Reserve darunter.
- Erst bestellen, dann fragen. Verlangt ein Programm den Antrag vor der Auftragsvergabe, ist die Förderung nach einer festen Bestellung oft verloren. Unterschreiben Sie unser Angebot deshalb erst, wenn die Bedingungen geklärt sind.
- Selbsteinbau trotz Förderwunsch. Beim Bund war 2026 die Montagerechnung eines befugten Professionisten Voraussetzung.
- Rechnung auf eine andere Person. Rechnungen müssen in der Regel auf die Antragstellerin bzw. den Antragsteller lauten – nennen Sie uns den richtigen Namen schon bei der Anfrage.
Häufige Fragen zur Fenster-Förderung in Österreich
Neue Registrierungen für den Sanierungsbonus des Bundes sind seit 2. Februar 2026 nicht mehr möglich, weil das Budget der Sanierungsoffensive 2026 ausgeschöpft ist. Bestehende Registrierungen werden weiter bearbeitet. Für 2027 hat das zuständige Ministerium eine Neuauflage mit eigenem Budget für die thermische Sanierung angekündigt; die Bedingungen waren Anfang Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht. Zusätzlich fördern die Bundesländer Sanierungen über ihre Wohnbauförderung.
Beim Sanierungsbonus 2026 durfte das ganze Fenster höchstens Uw 1,1 W/(m²·K) haben (bei Gebäuden unter Denkmalschutz bzw. Gründerzeithäusern unter bestimmten Voraussetzungen 1,4). Die Länder legen eigene Werte fest. Unabhängig von einer Förderung gelten die Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 in der Fassung Ihres Bundeslandes.
Beim Sanierungsbonus des Bundes 2026 nicht: Gefördert wurden nur Maßnahmen, für die eine Montagerechnung eines befugten Professionisten vorgelegt wurde. Ob ein Land Eigenleistung zulässt, steht in dessen Förderrichtlinie. Wer eine Förderung nutzen will, sollte den Einbau deshalb von einem befugten Fachbetrieb ausführen lassen.
Das hängt vom Programm ab. Viele Landesförderungen verlangen den Antrag vor Baubeginn bzw. vor der Auftragsvergabe; beim Sanierungsbonus 2026 war eine Registrierung vor der Antragstellung nötig. Klären Sie das vor der Bestellung mit der Förderstelle. Für den Antrag können Sie unser Angebot verwenden – es verpflichtet Sie zu nichts. Verträge unter der Bedingung einer Förderzusage schließen wir nicht ab; bestellen Sie nach der Zusage, dann erstellen wir Ihnen ein aktuelles Angebot.
Förderungen knüpfen an die technischen Werte, die Ausführung und die Nachweise an, nicht an das Herkunftsland. Entscheidend sind der nach EN 14351-1 deklarierte Uw-Wert, eine Rechnung auf den Namen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers und – je nach Programm – die Montagerechnung eines befugten Fachbetriebs.
Wer für eine thermisch-energetische Sanierung eine Förderung des Bundes nach dem Umweltförderungsgesetz erhält, kann zusätzlich eine Sonderausgabenpauschale von 800 € pro Jahr über fünf Jahre geltend machen, wenn die Kosten abzüglich der Förderung mehr als 4.000 € betragen. Die Daten meldet die Förderstelle automatisch an das Finanzamt. Ohne Bundesförderung gibt es diese Pauschale nicht.
Profil mit Uw ≤ 1,1 wählen, Preis sofort sehen, Angebot in 24 Std.