Google5/5 ★★★★★7 Bewertungen · 09/2026 bis zu 5 Jahre Garantieje Produkt · Tabelle
Made in PolandProduktion in der EU
UID-Nummer geprüftPL6472618265 · VIES
SSLsichere Seite
Rzetelna Firma
3 % Skonto bei 100 % Vorkasse per Überweisung · Angebot in 24 Std. Zum Konfigurator →
PVC-Profile deutscher Marken
Fenster & Türen nach Maß
Angebot in 24 Std. mit Zeichnung
Weltweiter Versand
Ratgeber · Förderung Österreich

Fenster-Förderung in Österreich 2026: Sanierungsbonus, Länder und Uw-Werte

Was es für neue Fenster derzeit an Förderung gibt, welche Uw-Werte verlangt werden, welche unserer Profile sie erfüllen – und was Sie vor der Bestellung klären sollten.

Startseite›Ratgeber›Fenster-Förderung 2026
Stand: 1. Oktober 2026 · Grundlagen: Infoblatt Sanierungsbonus 2026, Ankündigung der Sanierungsoffensive 2027, OIB-Richtlinie 6, Förderrichtlinien der Länder · Lesezeit: 7 Min. · Förderbedingungen ändern sich – maßgeblich ist immer die Fassung am Tag Ihrer Registrierung bzw. Ihres Antrags (sanierungsoffensive.gv.at).

Für den Fenstertausch gibt es in Österreich zwei Ebenen: den Sanierungsbonus des Bundes (Sanierungsoffensive, abgewickelt von der Kommunalkredit Public Consulting) und die Wohnbauförderung der Bundesländer. Daneben legen die Bauvorschriften der Länder – auf Grundlage der OIB-Richtlinie 6 – fest, welchen Wärmeschutz neue Fenster mindestens haben müssen. Hier finden Sie den aktuellen Stand, die Förderstellen und die Profile aus unserem Sortiment, die die üblichen Grenzwerte einhalten.

Das Wichtigste in Kürze
1. Bund, Land und Steuer im Überblick 2. Sanierungsbonus des Bundes – Stand Oktober 2026 3. Förderungen der Bundesländer 4. Öko-Sonderausgabenpauschale 5. Mindestanforderungen nach OIB-Richtlinie 6 6. Welche unserer Profile erfüllen Uw ≤ 1,1? 7. Ablauf Schritt für Schritt 8. Unterlagen und typische Fehler 9. Häufige Fragen
Überblick

Bund, Land und Steuer im Überblick

Sanierungsbonus (Bund)Wohnbauförderung (Land)
StandSeit 2. Februar 2026 keine neuen Registrierungen; Neuauflage 2027 angekündigtJe Land laufend, teils mit Pausen oder Änderungen
AbwicklungKommunalkredit Public Consulting (KPC)Wohnbauförderungsstelle der Landesregierung
Fenster-Anforderung2026: Uw ≤ 1,1 W/(m²·K) für das ganze FensterJe nach Land
Einbau2026: Montagerechnung eines befugten Professionisten nötigJe nach Land
Vorab2026: Registrierung, danach Antrag binnen 9 MonatenHäufig Antrag vor Baubeginn bzw. Auftragsvergabe
SteuerÖko-Sonderausgabenpauschale nur zusammen mit einer Bundesförderung (siehe Abschnitt 4)
Bund

Sanierungsbonus des Bundes – Stand Oktober 2026

Die Mittel der Sanierungsoffensive 2026 sind ausgeschöpft: Seit 2. Februar 2026 sind keine neuen Registrierungen für den Sanierungsbonus mehr möglich. Bestehende Registrierungen werden weiter bearbeitet. Im Juli 2026 hat das zuständige Ministerium für 2027 eine neue Sanierungsoffensive mit getrennten Budgets angekündigt, davon 181 Mio. Euro für die thermische Sanierung. Wie die Förderung 2027 genau aussieht – Höhe, Uw-Grenze, Ablauf –, war Anfang Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht. Aktuelle Informationen: sanierungsoffensive.gv.at und oesterreich.gv.at.

Zur Orientierung die Bedingungen 2026 für die Einzelbauteilsanierung „Fenstertausch“ im Ein- und Zweifamilienhaus oder Reihenhaus (Infoblatt Sanierungsbonus 2026):

Was heißt das für 2027? Ob die neue Sanierungsoffensive dieselben Werte und denselben Ablauf verlangt, ist offen. Wer 2027 fördern lassen will, sollte die Veröffentlichung der Bedingungen abwarten und vor der Bestellung prüfen, ob – wie bisher – eine Registrierung vor der Antragstellung oder der Umsetzung nötig ist. „Raus aus Öl und Gas“ bzw. der Kesseltausch betrifft nur die Heizung, nicht die Fenster.
Bundesländer

Förderungen der Bundesländer

Alle Bundesländer fördern die thermische Sanierung über ihre Wohnbauförderung – als Zuschuss, Darlehen oder Annuitätenzuschuss. Voraussetzungen, Uw-Grenzen, die Frage, ob ein befugter Fachbetrieb einbauen muss, Fristen und die Kombination mit Bundesförderungen sind je Land verschieden und ändern sich. Erkundigen Sie sich deshalb vor der Bestellung bei der Förderstelle Ihres Landes; viele Länder bieten dafür auch eine kostenlose Energieberatung an.

BundeslandFörderstelle bzw. Information
BurgenlandWohnbauförderung des Landes – burgenland.at
KärntenWohnbauförderung des Landes – ktn.gv.at
NiederösterreichEigenheimsanierung – noe.gv.at/eigenheimsanierung
OberösterreichSanierung von Häusern bis drei Wohnungen – land-oberoesterreich.gv.at
SalzburgWohnbauförderung und Energieberatung – salzburg.gv.at
SteiermarkWohnbauförderung des Landes – wohnbau.steiermark.at
TirolWohnhaussanierung – Richtlinie Wohnhaussanierung (Stand 01.01.2026)
VorarlbergWohnhaussanierung – Wohnhaussanierungsrichtlinie 2025/2026
WienSanierungsförderung über den wohnfonds_wien – wohnfonds.wien.at

Wir nennen bewusst keine Förderbeträge der Länder: Sie hängen von Gebäude, Einkommen und Maßnahme ab und werden laufend angepasst. Verbindlich ist die Auskunft der Förderstelle.

Steuer

Öko-Sonderausgabenpauschale

Wer für eine thermisch-energetische Sanierung eine Förderung des Bundes nach dem Umweltförderungsgesetz erhält, kann zusätzlich eine Sonderausgabenpauschale von 800 € pro Jahr über fünf Jahre geltend machen, wenn die Kosten abzüglich der Förderung mehr als 4.000 € betragen. Die nötigen Daten meldet die Förderstelle automatisch an das Finanzamt (bmf.gv.at). Ohne Bundesförderung gibt es diese Pauschale nicht – solange keine neuen Registrierungen für den Sanierungsbonus möglich sind, ist sie für neue Projekte daher praktisch nicht erreichbar.

Bauvorschriften

Mindestanforderungen nach OIB-Richtlinie 6

Auch ohne Förderung müssen neue Fenster den Wärmeschutz erfüllen, den die Bauordnung Ihres Bundeslandes vorschreibt. Die Länder übernehmen dafür die OIB-Richtlinie 6 („Energieeinsparung und Wärmeschutz“) – mit eigenen Übergangsbestimmungen und teils abweichenden Werten. Die Ausgabe Mai 2023 nennt unter anderem diese Höchstwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten:

BauteilU-Wert höchstens W/(m²·K)
Fenster, Fenstertüren und verglaste Türen in Wohngebäuden gegen Außenluft1,40
dasselbe in Nicht-Wohngebäuden1,70
Dachflächenfenster gegen Außenluft1,70
Türen unverglast gegen Außenluft1,70
Tore (z. B. Sektional- und Rolltore) gegen Außenluft2,50

Beim Fenstertausch (Erneuerung einzelner Bauteile) verlangt die OIB-Richtlinie 6 in den Ausgaben 2023 und 2025 entweder vorab ein Sanierungskonzept bzw. einen Renovierungspass oder dass die Tabellenwerte um mindestens 24 % unterschritten werden – für Fenster in Wohngebäuden ergibt das rechnerisch etwa Uw 1,06. Welche Ausgabe in Ihrem Bundesland gilt, ist verschieden: Die Ausgabe 2025 gilt zum Beispiel in Wien seit 15. Juli 2026 und in Tirol seit 16. Juli 2026, die Ausgabe 2023 in Kärnten seit 31. Dezember 2024 und in Niederösterreich seit 18. März 2025; andere Länder wenden ältere Ausgaben an. Den aktuellen Stand nennen das Österreichische Institut für Bautechnik und die Baubehörde Ihrer Gemeinde.

Was bedeutet das für die Profilwahl? Unser Einstiegsprofil IDEAL 4000 (Uw 1,4) und die 2-fach verglasten 74–76-mm-Profile (Uw 1,3) liegen über 1,06 und über der Förder-Grenze 1,1. Für den Tausch in beheizten Wohnräumen sind sie dort, wo die Ausgaben 2023 oder 2025 gelten, ohne Sanierungskonzept in der Regel nicht ausreichend. Mit den 3-fach verglasten Profilen ab 80 mm Bautiefe sind Sie auf der sicheren Seite.
Unsere Profile

Welche unserer Profile erfüllen Uw ≤ 1,1?

Messwerte am Referenzfenster 1230 × 1480 mm (einflügeliges Dreh-Kipp-Fenster) mit Standardverglasung. Maßgeblich für jeden Antrag sind die Werte in der Leistungserklärung zum bestellten Fenster.

ProfilMarkeBautiefeVerglasungUw W/(m²·K)Uw ≤ 1,1
IDEAL 8000Aluplast85 mm3-fach0,83jaKonfigurieren →
bluEvolution 82Salamander82 mm3-fach0,84jaKonfigurieren →
bluEvolution 92Salamander92 mm3-fach0,83jaKonfigurieren →
S 9000Gealan82,5 mm3-fach0,83jaKonfigurieren →
SynegoRehau80 mm3-fach0,86jaKonfigurieren →
Neo 76Aluplast76 mm2-fach1,3neinKonfigurieren →
greenEvolution 76Salamander76 mm2-fach1,3neinKonfigurieren →
S 8000Gealan74 mm2-fach1,3neinKonfigurieren →
IDEAL 4000Aluplast70 mm2-fach1,4neinKonfigurieren →

Für Aluminium- und Holzfenster nennen wir den Uw-Wert im individuellen Angebot.

Ablauf

Schritt für Schritt zur Förderung

  1. Förderbedingungen klären. Prüfen Sie den aktuellen Stand beim Bund (sanierungsoffensive.gv.at) und bei der Wohnbauförderung Ihres Landes. Nutzen Sie die Energieberatung des Landes – beim Sanierungsbonus 2026 war ihr Protokoll Voraussetzung.
  2. Angebot mit Uw-Werten einholen. Im Konfigurator wählen Sie ein Profil mit dem verlangten Uw-Wert; unser schriftliches Angebot nennt Maße, Ausführung und Uw je Fenster – es verpflichtet Sie zu nichts. Holen Sie parallel das Montageangebot eines befugten Fachbetriebs ein (Einbau vorbereiten).
  3. Registrierung bzw. Antrag rechtzeitig stellen. Verlangt das Programm eine Registrierung oder einen Antrag vor Auftragsvergabe oder Baubeginn, erledigen Sie das, bevor Sie unser Angebot unterschreiben. Verträge unter der Bedingung einer Förderzusage schließen wir nicht ab.
  4. Bestellen, liefern, einbauen lassen. Nach der Zusage bestellen Sie bei uns – wir erstellen Ihnen dann ein aktuelles Angebot. Wir liefern ohne Montage; den Einbau übernimmt Ihr Fachbetrieb.
  5. Antrag bzw. Abrechnung einreichen. Mit unserer Rechnung, der Leistungserklärung und der Montagerechnung Ihres Fachbetriebs.
Unterlagen

Unterlagen für Antrag und Abrechnung

DokumentWofürVon wem
Angebot mit Maßen und Uw je Fenster – es verpflichtet Sie zu nichtsPrüfung der Förderfähigkeit, AntragVon uns, innerhalb von 24 Std. nach Ihrer Anfrage
Rechnung mit Positionen (Fenster, Maß, Ausführung) auf Ihren Namen, zweisprachig Deutsch/PolnischAbrechnung der FörderungVon uns, mit der Lieferung
Leistungserklärung nach EN 14351-1 mit CE-Kennzeichnung und dem Uw-Wert des bestellten ElementsNachweis der technischen WerteVon uns, mit der Lieferung
Montagerechnung eines befugten ProfessionistenNachweis des fachgerechten Einbaus (beim Bund 2026 Voraussetzung)Von Ihrem Fachbetrieb – nicht von uns
Energieberatungsprotokoll bzw. Energieausweisje nach ProgrammVon der Energieberatung des Landes bzw. einer befugten Person

Von uns erhalten Sie die Produktnachweise – Leistungserklärung mit CE-Kennzeichnung und Uw-Wert – und die Rechnung. Förderbestätigungen oder Bestätigungen über die Ausführung stellen wir nicht aus.

Typische Fehler

Wichtiger Hinweis: Unsere Fenster sind förderfähig, wenn sie die technischen Anforderungen des jeweiligen Programms erfüllen – ob Ihr Vorhaben gefördert wird, entscheidet die Förderstelle. Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 1. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Beratung durch die Förderstelle, die Energieberatung oder Ihre Steuerberatung.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Fenster-Förderung in Österreich

Neue Registrierungen für den Sanierungsbonus des Bundes sind seit 2. Februar 2026 nicht mehr möglich, weil das Budget der Sanierungsoffensive 2026 ausgeschöpft ist. Bestehende Registrierungen werden weiter bearbeitet. Für 2027 hat das zuständige Ministerium eine Neuauflage mit eigenem Budget für die thermische Sanierung angekündigt; die Bedingungen waren Anfang Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht. Zusätzlich fördern die Bundesländer Sanierungen über ihre Wohnbauförderung.

Beim Sanierungsbonus 2026 durfte das ganze Fenster höchstens Uw 1,1 W/(m²·K) haben (bei Gebäuden unter Denkmalschutz bzw. Gründerzeithäusern unter bestimmten Voraussetzungen 1,4). Die Länder legen eigene Werte fest. Unabhängig von einer Förderung gelten die Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 in der Fassung Ihres Bundeslandes.

Beim Sanierungsbonus des Bundes 2026 nicht: Gefördert wurden nur Maßnahmen, für die eine Montagerechnung eines befugten Professionisten vorgelegt wurde. Ob ein Land Eigenleistung zulässt, steht in dessen Förderrichtlinie. Wer eine Förderung nutzen will, sollte den Einbau deshalb von einem befugten Fachbetrieb ausführen lassen.

Das hängt vom Programm ab. Viele Landesförderungen verlangen den Antrag vor Baubeginn bzw. vor der Auftragsvergabe; beim Sanierungsbonus 2026 war eine Registrierung vor der Antragstellung nötig. Klären Sie das vor der Bestellung mit der Förderstelle. Für den Antrag können Sie unser Angebot verwenden – es verpflichtet Sie zu nichts. Verträge unter der Bedingung einer Förderzusage schließen wir nicht ab; bestellen Sie nach der Zusage, dann erstellen wir Ihnen ein aktuelles Angebot.

Förderungen knüpfen an die technischen Werte, die Ausführung und die Nachweise an, nicht an das Herkunftsland. Entscheidend sind der nach EN 14351-1 deklarierte Uw-Wert, eine Rechnung auf den Namen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers und – je nach Programm – die Montagerechnung eines befugten Fachbetriebs.

Wer für eine thermisch-energetische Sanierung eine Förderung des Bundes nach dem Umweltförderungsgesetz erhält, kann zusätzlich eine Sonderausgabenpauschale von 800 € pro Jahr über fünf Jahre geltend machen, wenn die Kosten abzüglich der Förderung mehr als 4.000 € betragen. Die Daten meldet die Förderstelle automatisch an das Finanzamt. Ohne Bundesförderung gibt es diese Pauschale nicht.

Passende Downloads und Werkzeuge
Förderfähige Fenster konfigurieren
Profil mit Uw ≤ 1,1 wählen, Preis sofort sehen, Angebot in 24 Std.
Zum Konfigurator →
Uw, Ug, Uf — was die Werte bedeutenWarum 3-fach-Verglasung die niedrigen Werte schafft Energiespar-RechnerErsparnis und Amortisation berechnen Einbau vorbereitenLieferung ohne Montage – Checkliste für Ihren Fachbetrieb Lieferung und ZahlungVersand nach Österreich, Umsatzsteuer, Anzahlung
Martin Szymiczek

Martin Szymiczek · Ihr Ansprechpartner bei okna-24.at
Fragen zu diesem Thema beantworte ich Ihnen persönlich – von der Anfrage bis zur Lieferung, auf Deutsch, Englisch oder Polnisch. Kontakt aufnehmen →

Förderfähige Profile mit Preisen

Alle Preise inkl. 20 % USt., zzgl. Versand 99 € inkl. USt. je Lieferung innerhalb Österreichs.

Bereit für den nächsten Schritt?

Preis live berechnen, beim Aufmaß kostenlos per Video oder Fotos beraten lassen, Muster nach Hause bestellen oder einfach anrufen — ein Berater antwortet innerhalb von 24 Stunden.