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Gesetzliche Gewährleistung

Für alle Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Hier finden Sie die amtliche EU-Mitteilung dazu und was sie bei uns konkret bedeutet.

Startseite › Gesetzliche Gewährleistung
EU-Mitteilung

Harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht

Harmonisierte EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“: mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Der vollständige Text steht unter dem Bild.
Amtliche Mitteilung nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Europäischen Kommission (in Österreich Anhang II des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes); Vorlage der Europäischen Kommission, unverändert.
Text der Mitteilung lesen

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Bei uns

Was das für Ihre Bestellung bedeutet

2 Jahre ab Übergabe

Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG): Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Übergabe der Ware (§ 10 Abs. 1 VGG); die Ansprüche verjähren 3 Monate nach Ablauf dieser Frist.

Vermutung im ersten Jahr

Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach der Übergabe, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe vorhanden war (§ 11 VGG). Wird ein Mangel durch Reparatur behoben, verlängert sich die Frist einmalig um ein Jahr (§ 10 Abs. 2a VGG).

Unentgeltlich

Gewährleistungsansprüche richten Sie an den Verkäufer, die OKNA-24.PL Sp. z o.o. Nachbesserung oder Austausch sind für Sie kostenlos; die Rechte werden gegenüber Verbrauchern weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.

Mangel melden: Schreiben Sie an info@okna-24.at – mit Rechnungs- oder Auftragsnummer, einer kurzen Beschreibung und Fotos. Für Unternehmer gelten die Regeln in § 8 der AGB (1 Jahr, Rügepflicht nach § 377 UGB).

Herstellergarantie: Zusätzlich gibt der Hersteller eine freiwillige Garantie von bis zu 5 Jahren je nach Produkt. Sie gilt neben der gesetzlichen Gewährleistung und schränkt sie nicht ein (§ 9b KSchG): Garantiezeiten nach Produkt. Für eine Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren auf die gesamte Ware gibt es ein eigenes EU-Label („GARAN“) – bei uns für Kunststoff-, Kunststoff-Alu- und Aluminiumfenster (5 Jahre) sowie Holzfenster mit deckender Farbe und Rollläden (3 Jahre): EU-Label zur Haltbarkeitsgarantie.

Vertragspartner und Rechnungssteller ist die OKNA-24.PL Sp. z o.o., ul. Rynek 1, 44-300 Wodzisław Śląski, Polen. Widerruf bzw. Rücktritt: Vertrag widerrufen.