Wir liefern Fenster, Türen, Tore und Sonnenschutz nach Österreich ohne Montage. Eingebaut wird von einem Fachbetrieb Ihrer Wahl oder von Ihnen selbst. Auf dieser Seite lesen Sie, was Sie vorher klären sollten – vom Montageangebot über den Liefertag bis zur Förderung.
Sie bestellen die Produkte bei uns und beauftragen den Einbau getrennt bei einem Fachbetrieb in Ihrer Nähe. Wer handwerklich geübt ist, kann einzelne Fenster auch selbst einsetzen. Montage, Ausbau und Entsorgung der alten Fenster, ein Aufmaß vor Ort und die Vermittlung von Montagebetrieben bieten wir nicht an. Wie Sie selbst einen Fachbetrieb finden, lesen Sie im Abschnitt Fachbetrieb finden.
Es gelten unsere Lieferbedingungen und AGB. Für die Planung des Einbaus sind diese Punkte wichtig:
Fensterbänke können Sie bei uns als Zubehör mitbestellen; eingebaut werden sie vor Ort. Die Fenster kommen mit allen Beschlägen, Griffen und dem bestellten Zubehör; eine Montageanleitung liegt nicht bei. Wie Sie den Einbau vorbereiten, steht auf dieser Seite und im Ratgeber Fenstermontage.
Holen Sie das Montageangebot ein, bevor Sie Ihre Bestellung freigeben – am besten mit unserem Angebot samt Zeichnungen in der Hand. Dann weiß Ihr Handwerker, was geliefert wird, und Sie wissen, was der Einbau kostet.
Für Fenster und Türen kommen Tischler, Glaser, Metalltechniker und auf Fenstermontage spezialisierte Betriebe in Frage. Rollläden, Raffstores und Markisen bauen Rollladen- und Sonnenschutztechniker ein, Garagen- und Industrietore Metallbauer oder Torfachbetriebe.
Betriebe in Ihrer Nähe finden Sie im Verzeichnis „Firmen A-Z“ der Wirtschaftskammer Österreich – suchen Sie nach Branche (z. B. Tischler, Glaser, Fenstermontage) und Ort. Ob ein Betrieb die passende Gewerbeberechtigung hat, können Sie im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) prüfen.
Holen Sie mehrere vergleichbare Angebote ein. Achten Sie auf eine aufrechte Gewerbeberechtigung – wollen Sie eine Förderung nutzen, verlangen die Programme meist die Rechnung eines befugten Fachbetriebs („Professionisten“). Fragen Sie außerdem nach Referenzen für den Fenstereinbau und danach, nach welcher Norm eingebaut wird.
Sagen Sie gleich in der Anfrage, dass Sie die Fenster bei uns kaufen und liefern lassen. Nicht jeder Betrieb baut Fenster ein, die der Kunde selbst gekauft hat – fragen Sie danach, bevor Sie Termine abstimmen. Auf Wunsch liefern wir auch direkt an den Betrieb Ihres Handwerkers.
Zusammengestellt nach den anerkannten Regeln der Technik für den Fenstereinbau – in Österreich insbesondere ÖNORM B 5320 – und dem „Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren“ (Ausgabe März 2024).
Zeigen Sie Ihrem Handwerker unser Angebot, bevor Sie es freigeben. Sie dürfen es dafür an Ihren Handwerker, Ihre Energieberatung, die Förderstelle und Ihre Steuerberatung weitergeben. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie Maße, Öffnungsrichtungen, Farben und Ausstattung für die Fertigung frei, und genau so wird gefertigt – bei Maßanfertigung besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht (§ 18 Abs. 1 Z 3 FAGG), und unser freiwilliges Rücktrittsrecht endet mit dem Produktionsbeginn; Ihre Rechte bei Mängeln bleiben davon unberührt. Zur Lieferung bekommen Sie von uns die Produktnachweise – für Fenster und Türen die Leistungserklärung nach EN 14351-1 mit CE-Kennzeichnung und Uw-Wert – und die Rechnung. Eine Montage- oder Wartungsanleitung gehört nicht dazu.
Die Maße im Angebot verantwortet, wer das Angebot unterschreibt – also Sie. Am sichersten misst Ihr Einbaubetrieb und bestätigt Ihnen die Maße, bevor Sie unterschreiben. Vom Maß der Maueröffnung ziehen Sie je Seite die Montagefuge ab – meist 10–15 mm, bei dunklen Rahmen oder großen Elementen 15–20 mm; die genaue Fugenbreite legt Ihr Handwerker fest. Wie Sie richtig messen: Fenster richtig ausmessen. Unsere kostenlose Hilfe beim Aufmaß unterstützt Sie beim Prüfen: Wir sehen uns Ihre Maße an und weisen Sie auf Auffälligkeiten hin. Im Zweifel fragen Sie uns vor der Unterschrift.
Die Lieferzeit beträgt in der Regel 3–6 Wochen ab Annahme des Angebots und Eingang der Anzahlung, bei Sonderfarben, Aluminium und Holz etwa 3–7 Wochen. Den voraussichtlichen Liefertermin teilen wir Ihnen per E-Mail mit, sobald die Anzahlung eingegangen ist und Ihr Auftrag in die Produktion geht – verzögert sich etwas, sagen wir Ihnen sofort Bescheid. Es kann auch in Teilen geliefert werden. Die genaue Lieferung kündigen wir spätestens 3 Tage vorher telefonisch oder per E-Mail an. Nennen Sie Ihrem Handwerker früh die voraussichtliche Lieferwoche und legen Sie den Einbautermin erst fest, wenn der Liefertermin steht. Bauen Sie die alten Fenster erst aus, wenn die neuen da und geprüft sind.
Die Ware wird an der Bordsteinkante per Gabelstapler abgeladen. Sorgen Sie dafür, dass jemand die Lieferung annimmt, und planen Sie Helfer für das Hineintragen ein: Ein zweiflügeliges Kunststofffenster von 110 × 198 cm mit Dreifachverglasung wiegt rund 100 kg.
Vergleichen Sie die Stückzahl mit dem Lieferschein und sehen Sie sich Scheiben, Rahmenecken und Verpackung an. Einen Transportschaden tragen Sie im Beisein des Fahrers auf dem Lieferschein (Frachtbrief) ein und fotografieren Verpackung und Bauteil. Vor dem Einbau lohnt ein zweiter Blick: Maße, Öffnungsrichtung, Farbe und Verglasung mit dem freigegebenen Angebot vergleichen.
Melden Sie uns einen Transportschaden bitte zeitnah – am besten noch am Liefertag – mit Fotos und Ihrer Angebots- oder Rechnungsnummer an info@okna-24.at. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt. Wir kümmern uns um Ersatz. Fällt Ihnen vor dem Einbau ein Mangel auf, bauen Sie das Element nicht ein und melden Sie sich bei uns.
Wer Erfahrung im Fenstereinbau, passendes Werkzeug und Helfer hat, kann einzelne Fenster selbst einsetzen. Entscheidend ist nicht das Einsetzen, sondern die Anschlussfuge – sie muss auf Dauer dicht bleiben.
Innen luftdicht und dampfbremsend, in der Mitte gedämmt, außen schlagregendicht und diffusionsoffen – innen dichter als außen. Dazu eine mechanische Befestigung, Tragklötze unter dem Rahmen und ein lot- und waagerechter Einbau. Wie das aussieht: Ratgeber Fenstermontage.
Hebe-Schiebetüren, Faltanlagen, Haustüren, große Festverglasungen und Garagentore sind schwer und müssen genau eingestellt werden. Für Rollläden, Raffstores und Tore mit Motor planen Sie eine Elektrofachkraft für den Stromanschluss ein.
Beim Selbsteinbau entfällt in der Regel die Förderung: Beim Sanierungsbonus des Bundes war 2026 die Montagerechnung eines befugten Professionisten Voraussetzung, und auch viele Länder verlangen den Einbau durch einen Fachbetrieb – mehr dazu unter Förderung. Für den Einbau und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sind Sie selbst verantwortlich. Die Bedingungen der Herstellergarantie stehen in der Garantiekarte – lassen Sie sie sich vor der Bestellung schicken. Für die Beschläge setzt die Garantie regelmäßige Pflege und Wartung voraus (etwa einmal im Jahr schmieren und bei Bedarf einstellen).
Für den Fenstertausch gibt es in Österreich den Sanierungsbonus des Bundes und die Wohnbauförderung der Bundesländer. Beim Sanierungsbonus sind seit 2. Februar 2026 keine neuen Registrierungen mehr möglich; für 2027 ist eine Neuauflage angekündigt, deren Bedingungen noch nicht veröffentlicht sind (Stand 1. Oktober 2026). Was davon für Sie in Frage kommt, hängt auch davon ab, wer einbaut:
| Förderung | Einbau durch Fachbetrieb | Selbsteinbau |
|---|---|---|
| Sanierungsbonus des Bundes (Bedingungen 2026) | Gefördert bei Tausch von mindestens 75 % der Fenster mit Uw ≤ 1,1 W/(m²K), höchstens 5.000 € für die Einzelbauteilsanierung; Registrierung, dann Antrag binnen 9 Monaten. Nötig waren unter anderem das Protokoll der Energieberatung des Landes und die Montagerechnung eines befugten Professionisten. | Nicht gefördert – ohne Montagerechnung eines befugten Professionisten keine Förderung. |
| Wohnbauförderung des Landes | Je nach Bundesland als Zuschuss oder Darlehen; Uw-Grenzen, Fristen und Unterlagen legt das Land fest. Häufig ist der Antrag vor Baubeginn bzw. Auftragsvergabe zu stellen. | Je nach Land – viele Richtlinien verlangen den Einbau durch einen befugten Fachbetrieb. Fragen Sie vor der Bestellung bei der Förderstelle nach. |
| Öko-Sonderausgabenpauschale | 800 € pro Jahr über fünf Jahre – nur zusammen mit einer Bundesförderung und wenn die Kosten abzüglich Förderung über 4.000 € liegen. | Entfällt, solange ohne Montagerechnung keine Bundesförderung gewährt wird. |
Klären Sie vor der Bestellung, ob Ihr Programm eine Registrierung oder einen Antrag vor der Auftragsvergabe verlangt – sonst kann die Förderung verloren gehen. Für den Antrag können Sie unser Angebot verwenden; es verpflichtet Sie zu nichts. Verträge unter der Bedingung einer Förderzusage schließen wir nicht ab – bestellen Sie bei uns nach der Zusage, dann erstellen wir Ihnen ein aktuelles Angebot. Aktuelle Informationen zum Bund: sanierungsoffensive.gv.at; die Förderstellen der Länder nennt unser Förder-Ratgeber.
Rechnungen müssen in der Regel auf die Antragstellerin bzw. den Antragsteller lauten; bezahlen Sie unbar. Unsere Rechnungen sind zweisprachig (Deutsch/Polnisch) und nennen Sie als Käufer. Dazu bekommen Sie für Fenster und Türen die Leistungserklärung nach EN 14351-1 mit CE-Kennzeichnung und Uw-Wert. Die Montagerechnung kommt von Ihrem Fachbetrieb. Förderbestätigungen oder Bestätigungen über die Ausführung stellen wir nicht aus. Ob unsere Unterlagen für Ihren Antrag genügen, klären Sie bitte vorab mit der Förderstelle.
Auch ohne Förderung verlangen die Bauordnungen der Länder auf Grundlage der OIB-Richtlinie 6 einen Mindest-Wärmeschutz: für Fenster in Wohngebäuden Uw ≤ 1,40 W/(m²K), beim Tausch ohne Sanierungskonzept – wo die Ausgaben 2023 oder 2025 gelten – um mindestens 24 % darunter, also etwa Uw 1,06. Unser Einstiegsprofil IDEAL 4000 (Uw 1,4) reicht dafür in der Regel nicht. Welche Ausgabe in Ihrem Bundesland gilt, sagt Ihnen die Baubehörde. Die Werte aller Profile: Profilvergleich.
Stand: 1. Oktober 2026. Grundlage: Infoblatt Sanierungsbonus 2026, Ankündigung der Sanierungsoffensive 2027, BMF-Information zur Öko-Sonderausgabenpauschale, OIB-Richtlinie 6. Maßgeblich ist die Fassung am Tag Ihrer Registrierung bzw. Ihres Antrags; im Einzelfall beraten die Förderstellen und die Energieberatung Ihres Landes. Ausführlich: Fenster-Förderung in Österreich.
Für die Maße ist verantwortlich, wer das Angebot unterschreibt: Mit Ihrer Unterschrift geben Sie Maße, Öffnungsrichtungen, Farben und Ausstattung für die Fertigung frei. Wir prüfen Ihre Angaben auf Plausibilität, helfen beim Aufmaß per Video oder Fotos und weisen Sie auf Auffälligkeiten hin – eine Aufmaßleistung mit Haftung übernehmen wir nicht. Am sichersten misst der Betrieb, der später einbaut; im Zweifel fragen Sie uns vor der Unterschrift.
Wir liefern die Produkte so, wie Sie sie bestellt und freigegeben haben, mit Leistungserklärung und Rechnung. Die Prüfung der baulichen Gegebenheiten und die Einhaltung örtlicher Bauvorschriften liegen bei Ihnen bzw. bei dem Betrieb, den Sie beauftragen.
Für den Einbau ist verantwortlich, wer ihn ausführt; ein beauftragter Betrieb haftet Ihnen dafür aus seinem Vertrag. Nach Abschluss nehmen Sie die Arbeit ab und halten Mängel dabei im Protokoll fest. Bewahren Sie die Montagerechnung auf – sie ist für Förderungen und eine spätere Gewährleistung des Einbaus wichtig. Beim Selbsteinbau liegt die Verantwortung für den Einbau und die Einhaltung der Bauvorschriften bei Ihnen als Eigentümer.
Ihre gesetzlichen Mängelrechte an den gelieferten Produkten bestehen uns gegenüber unabhängig davon, wer einbaut. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistung nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz: 2 Jahre ab Übergabe der Ware, auch wenn die Fenster später eingebaut werden (AGB § 8). Nicht erfasst sind Schäden durch unsachgemäßen Einbau und Abweichungen, die auf von Ihnen falsch angegebenen Maßen beruhen. Zusätzlich gibt der Hersteller eine Garantie; die Garantiezeiten je Produkt finden Sie auf der Seite Garantie, die Bedingungen in der Garantiekarte.
Schicken Sie uns Maße und Fotos. Wir beantworten Ihre Fragen zu Profil, Zusatzprofilen und Fensterbankanschluss, damit Sie mit Ihrem Handwerker die passende Ausführung wählen können. Die Einbausituation vor Ort prüft Ihr Handwerker. Sie sind selbst Tischler, Fensterbauer oder Montagebetrieb? Dann finden Sie hier unsere Informationen für Firmen.