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Service · Einbau vorbereiten

Lieferung ohne Montage: So bereiten Sie den Einbau mit Ihrem Handwerker oder selbst vor

Wir liefern Fenster, Türen, Tore und Sonnenschutz nach Österreich ohne Montage. Eingebaut wird von einem Fachbetrieb Ihrer Wahl oder von Ihnen selbst. Auf dieser Seite lesen Sie, was Sie vorher klären sollten – vom Montageangebot über den Liefertag bis zur Förderung.

Startseite › Lieferung ohne Montage
Auf einen Blick

Wir liefern – eingebaut wird vor Ort

Sie bestellen die Produkte bei uns und beauftragen den Einbau getrennt bei einem Fachbetrieb in Ihrer Nähe. Wer handwerklich geübt ist, kann einzelne Fenster auch selbst einsetzen. Montage, Ausbau und Entsorgung der alten Fenster, ein Aufmaß vor Ort und die Vermittlung von Montagebetrieben bieten wir nicht an. Wie Sie selbst einen Fachbetrieb finden, lesen Sie im Abschnitt Fachbetrieb finden.

So gehen Sie vor

  1. Angebot anfordern: Stellen Sie Fenster und Türen im Konfigurator zusammen und fordern Sie unser Angebot mit Zeichnungen an.
  2. Montageangebot einholen: Suchen Sie mit diesem Angebot einen Fachbetrieb. Am besten misst der Betrieb selbst, prüft die Ausführung und nennt Ihnen die Kosten für den Einbau.
  3. Förderung klären: Wollen Sie eine Förderung von Bund oder Land nutzen, klären Sie die Bedingungen vor jeder Bestellung mit der Förderstelle. Viele Programme verlangen die Registrierung bzw. den Antrag vor der Auftragsvergabe und den Einbau durch einen befugten Fachbetrieb – für den Antrag können Sie unser Angebot verwenden, es verpflichtet Sie zu nichts (siehe Förderung).
  4. Bestellung freigeben: Mit Ihrer Unterschrift unter unser Angebot geben Sie Maße, Öffnungsrichtungen, Farben und Ausstattung für die Fertigung frei. Nach der Anzahlung beginnt die Fertigung; sie dauert in der Regel 3–6 Wochen.
  5. Einbau planen: Legen Sie den Einbautermin fest, sobald der Liefertermin steht. Prüfen Sie die Lieferung und lassen Sie die Elemente einbauen – oder bauen Sie selbst ein.
Lieferumfang

Was geliefert wird – und was nicht

Es gelten unsere Lieferbedingungen und AGB. Für die Planung des Einbaus sind diese Punkte wichtig:

Das liefern wir

  • Fenster und Türen nach Maß – Flügel, Rahmen und Verglasung werkseitig komplett zusammengebaut
  • Bestellte Verbreiterungen, Führungsschienen und Aufsatzkästen einbaufertig
  • Griffe, Abdeckungen, Verbindungsprofile und Abdeckleisten lose beigelegt
  • Für Fenster und Türen die Leistungserklärung nach EN 14351-1 mit CE-Kennzeichnung und dem Uw-Wert des bestellten Elements, dazu die Rechnung
  • Lieferung bis zur Bordsteinkante der Lieferadresse, Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr
  • Entladung per Gabelstapler – für Sie kostenlos
  • Versand je Lieferung innerhalb Österreichs pauschal 99 € inkl. 20 % USt. (82,50 € netto)
  • Lieferungen in andere Länder auf Anfrage – die Versandkosten nennen wir im Angebot

Das übernehmen Sie oder Ihr Handwerker

  • Hineintragen von der Bordsteinkante zum Einbauort
  • Montage der Fenster, Türen und des Sonnenschutzes
  • Ausbau und Entsorgung der alten Fenster
  • Einbau von Fensterbänken innen und außen
  • Putz- und Malerarbeiten an den Laibungen
  • Stromanschluss bei Rollläden, Raffstores und Toren mit Motor

Fensterbänke können Sie bei uns als Zubehör mitbestellen; eingebaut werden sie vor Ort. Die Fenster kommen mit allen Beschlägen, Griffen und dem bestellten Zubehör; eine Montageanleitung liegt nicht bei. Wie Sie den Einbau vorbereiten, steht auf dieser Seite und im Ratgeber Fenstermontage.

Mit Ihrem Handwerker

Fachbetrieb finden und Montageangebot einholen

Holen Sie das Montageangebot ein, bevor Sie Ihre Bestellung freigeben – am besten mit unserem Angebot samt Zeichnungen in der Hand. Dann weiß Ihr Handwerker, was geliefert wird, und Sie wissen, was der Einbau kostet.

Passende Betriebe

Für Fenster und Türen kommen Tischler, Glaser, Metalltechniker und auf Fenstermontage spezialisierte Betriebe in Frage. Rollläden, Raffstores und Markisen bauen Rollladen- und Sonnenschutztechniker ein, Garagen- und Industrietore Metallbauer oder Torfachbetriebe.

Wo Sie suchen

Betriebe in Ihrer Nähe finden Sie im Verzeichnis „Firmen A-Z“ der Wirtschaftskammer Österreich – suchen Sie nach Branche (z. B. Tischler, Glaser, Fenstermontage) und Ort. Ob ein Betrieb die passende Gewerbeberechtigung hat, können Sie im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) prüfen.

Angebote vergleichen

Holen Sie mehrere vergleichbare Angebote ein. Achten Sie auf eine aufrechte Gewerbeberechtigung – wollen Sie eine Förderung nutzen, verlangen die Programme meist die Rechnung eines befugten Fachbetriebs („Professionisten“). Fragen Sie außerdem nach Referenzen für den Fenstereinbau und danach, nach welcher Norm eingebaut wird.

Bei uns gekaufte Fenster

Sagen Sie gleich in der Anfrage, dass Sie die Fenster bei uns kaufen und liefern lassen. Nicht jeder Betrieb baut Fenster ein, die der Kunde selbst gekauft hat – fragen Sie danach, bevor Sie Termine abstimmen. Auf Wunsch liefern wir auch direkt an den Betrieb Ihres Handwerkers.

Checkliste: Das sollte im Montageangebot stehen

  • Aufmaß vor Ort – am besten misst der Betrieb selbst und bestätigt Ihnen die Maße schriftlich, bevor Sie unser Angebot unterschreiben
  • Ausbau und Entsorgung der alten Fenster, bei älteren Bauteilen auch der Umgang mit möglichen Schadstoffen
  • Einbau nach den anerkannten Regeln der Technik – in Österreich insbesondere nach ÖNORM B 5320 (Einbau von Fenstern und Türen in Wände)
  • Befestigung und Lastabtragung über Tragklötze
  • Fugendämmung und Fugenabschluss auf der Raumseite und auf der Außenseite
  • Anschlüsse – Fensterbänke innen und außen, Rollladen und Führungsschienen, Anschluss an eine Außendämmung
  • Vor- und Nacharbeiten – Beiputz, Laibungen, Malerarbeiten
  • Gerüst, falls nötig, und das Hineintragen auf der Baustelle
  • Lüftung – neue Fenster sind dichter als alte; lassen Sie sich beraten, wie künftig ausreichend gelüftet wird, vor allem wenn Sie viele Fenster tauschen
  • Einstellen der Flügel und Abnahme mit Protokoll
  • Montageleistung getrennt ausgewiesen – wichtig für Förderanträge
  • Montagerechnung eines befugten Fachbetriebs auf Ihren Namen – bei Förderungen meist Voraussetzung (siehe Förderung)

Zusammengestellt nach den anerkannten Regeln der Technik für den Fenstereinbau – in Österreich insbesondere ÖNORM B 5320 – und dem „Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren“ (Ausgabe März 2024).

Vor der Bestellung

Unterlagen, Maße und Termine abstimmen

Zeigen Sie Ihrem Handwerker unser Angebot, bevor Sie es freigeben. Sie dürfen es dafür an Ihren Handwerker, Ihre Energieberatung, die Förderstelle und Ihre Steuerberatung weitergeben. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie Maße, Öffnungsrichtungen, Farben und Ausstattung für die Fertigung frei, und genau so wird gefertigt – bei Maßanfertigung besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht (§ 18 Abs. 1 Z 3 FAGG), und unser freiwilliges Rücktrittsrecht endet mit dem Produktionsbeginn; Ihre Rechte bei Mängeln bleiben davon unberührt. Zur Lieferung bekommen Sie von uns die Produktnachweise – für Fenster und Türen die Leistungserklärung nach EN 14351-1 mit CE-Kennzeichnung und Uw-Wert – und die Rechnung. Eine Montage- oder Wartungsanleitung gehört nicht dazu.

Diese Angaben braucht Ihr Handwerker

  • Positionsliste mit Zeichnung jeder Position aus dem Angebot
  • Rahmen-Außenmaße (Breite × Höhe) – das sind die Produktionsmaße
  • Öffnungsart und Anschlagseite (DIN links oder rechts)
  • Profilsystem und Bautiefe
  • Zusatzprofile (Verbreiterungen) je Seite
  • Fensterbankanschlussprofil ja oder nein
  • Rollladen: Aufsatzkasten, Führungsschienen, Bedienung per Gurt oder Motor

Maße

Die Maße im Angebot verantwortet, wer das Angebot unterschreibt – also Sie. Am sichersten misst Ihr Einbaubetrieb und bestätigt Ihnen die Maße, bevor Sie unterschreiben. Vom Maß der Maueröffnung ziehen Sie je Seite die Montagefuge ab – meist 10–15 mm, bei dunklen Rahmen oder großen Elementen 15–20 mm; die genaue Fugenbreite legt Ihr Handwerker fest. Wie Sie richtig messen: Fenster richtig ausmessen. Unsere kostenlose Hilfe beim Aufmaß unterstützt Sie beim Prüfen: Wir sehen uns Ihre Maße an und weisen Sie auf Auffälligkeiten hin. Im Zweifel fragen Sie uns vor der Unterschrift.

Termine

Die Lieferzeit beträgt in der Regel 3–6 Wochen ab Annahme des Angebots und Eingang der Anzahlung, bei Sonderfarben, Aluminium und Holz etwa 3–7 Wochen. Den voraussichtlichen Liefertermin teilen wir Ihnen per E-Mail mit, sobald die Anzahlung eingegangen ist und Ihr Auftrag in die Produktion geht – verzögert sich etwas, sagen wir Ihnen sofort Bescheid. Es kann auch in Teilen geliefert werden. Die genaue Lieferung kündigen wir spätestens 3 Tage vorher telefonisch oder per E-Mail an. Nennen Sie Ihrem Handwerker früh die voraussichtliche Lieferwoche und legen Sie den Einbautermin erst fest, wenn der Liefertermin steht. Bauen Sie die alten Fenster erst aus, wenn die neuen da und geprüft sind.

Gut zu wissen für die Planung

  • Unten am Rahmen sitzt ab Werk ein Profil als Transportschutz. Ihr Handwerker kann es als Anschluss für die Fensterbank nutzen oder abschrauben – dann hat das Fenster genau das bestellte Maß. Ein zusätzlich bestelltes Fensterbankanschlussprofil kommt zum Fenstermaß hinzu, Zusatzprofile (Verbreiterungen) vergrößern das Außenmaß ebenfalls. Beides wählen Sie im Konfigurator im Reiter „Zusatzprofile“ – am besten nach Rücksprache mit Ihrem Handwerker.
  • Bei einem Aufsatzrollladen sitzt der Kasten auf dem Fenster. Die Einbauöffnung muss Fenster und Kasten zusammen aufnehmen.
  • Ob Sicherheitsglas vorgeschrieben ist, etwa bei bodentiefen Verglasungen, klären Sie vor der Bestellung mit Ihrem Handwerker – die Entscheidung liegt bei Ihnen. Verbund-Sicherheitsglas wählen Sie im Konfigurator im Schritt Verglasung.
  • Der Lkw braucht eine Zufahrt für Fahrzeuge bis 40 t (bis 20 m lang, 4 m hoch, 2,5 m breit). Drohen bei der Anfahrt Strafen oder Schäden oder ist die Einfahrt unmöglich, kann der Fahrer die Lieferung an diese Adresse verweigern; entstehende Mehrkosten tragen Sie (AGB § 6.3). Ist Ihre Straße zu eng, nennen Sie uns bei der Bestellung eine andere Adresse in Österreich – zum Beispiel den Betrieb Ihres Handwerkers. Dann prüft dort jemand die Ware, wie unter Am Liefertag beschrieben.
  • Bei mehr als 1 000 m Höhenunterschied zwischen Produktionsort und Einbauort, etwa bei einem Haus im Gebirge, empfehlen wir Isolierglas mit Druckausgleichsventil. Nennen Sie uns die Höhenlage bei der Anfrage.
Am Liefertag

Annehmen, prüfen, richtig lagern

1. Annehmen

Die Ware wird an der Bordsteinkante per Gabelstapler abgeladen. Sorgen Sie dafür, dass jemand die Lieferung annimmt, und planen Sie Helfer für das Hineintragen ein: Ein zweiflügeliges Kunststofffenster von 110 × 198 cm mit Dreifachverglasung wiegt rund 100 kg.

2. Prüfen

Vergleichen Sie die Stückzahl mit dem Lieferschein und sehen Sie sich Scheiben, Rahmenecken und Verpackung an. Einen Transportschaden tragen Sie im Beisein des Fahrers auf dem Lieferschein (Frachtbrief) ein und fotografieren Verpackung und Bauteil. Vor dem Einbau lohnt ein zweiter Blick: Maße, Öffnungsrichtung, Farbe und Verglasung mit dem freigegebenen Angebot vergleichen.

3. Melden

Melden Sie uns einen Transportschaden bitte zeitnah – am besten noch am Liefertag – mit Fotos und Ihrer Angebots- oder Rechnungsnummer an info@okna-24.at. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt. Wir kümmern uns um Ersatz. Fällt Ihnen vor dem Einbau ein Mangel auf, bauen Sie das Element nicht ein und melden Sie sich bei uns.

Lagerung bis zum Einbau

  • Stehend in Einbaulage lagern, rutsch- und kippsicher, auf Paletten, Kanthölzern oder dem Transportgestell – nicht auf einzelnen Punkten.
  • Möglichst trocken und geschützt, längere Lagerung im Freien vermeiden. Draußen abdecken, am besten mit heller, perforierter Folie; unter Planen darf sich weder Hitze noch Feuchtigkeit stauen.
  • Holz- und Holz-Alu-Fenster nur trocken und belüftet lagern; luftdichte Verpackungen bei längerer Lagerung öffnen.
  • Zurrbänder erst lockern, wenn das Gestell gegen Umkippen gesichert ist.
  • Die Schutzfolie direkt nach dem Einbau abziehen – stehen die Elemente vorher in der Sonne, schon früher. Je länger sie bleibt, desto schwerer löst sie sich ohne Rückstände.
  • Während der Bauphase regelmäßig lüften: Die relative Luftfeuchte sollte nicht über 60 % steigen.
Selbst einbauen

Was Sie beim Selbsteinbau beachten sollten

Wer Erfahrung im Fenstereinbau, passendes Werkzeug und Helfer hat, kann einzelne Fenster selbst einsetzen. Entscheidend ist nicht das Einsetzen, sondern die Anschlussfuge – sie muss auf Dauer dicht bleiben.

Drei Ebenen

Innen luftdicht und dampfbremsend, in der Mitte gedämmt, außen schlagregendicht und diffusionsoffen – innen dichter als außen. Dazu eine mechanische Befestigung, Tragklötze unter dem Rahmen und ein lot- und waagerechter Einbau. Wie das aussieht: Ratgeber Fenstermontage.

Besser vom Fachbetrieb

Hebe-Schiebetüren, Faltanlagen, Haustüren, große Festverglasungen und Garagentore sind schwer und müssen genau eingestellt werden. Für Rollläden, Raffstores und Tore mit Motor planen Sie eine Elektrofachkraft für den Stromanschluss ein.

Was sich ändert

Beim Selbsteinbau entfällt in der Regel die Förderung: Beim Sanierungsbonus des Bundes war 2026 die Montagerechnung eines befugten Professionisten Voraussetzung, und auch viele Länder verlangen den Einbau durch einen Fachbetrieb – mehr dazu unter Förderung. Für den Einbau und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sind Sie selbst verantwortlich. Die Bedingungen der Herstellergarantie stehen in der Garantiekarte – lassen Sie sie sich vor der Bestellung schicken. Für die Beschläge setzt die Garantie regelmäßige Pflege und Wartung voraus (etwa einmal im Jahr schmieren und bei Bedarf einstellen).

Förderung und Nachweise

Förderung in Österreich beim Kauf ohne Montage

Für den Fenstertausch gibt es in Österreich den Sanierungsbonus des Bundes und die Wohnbauförderung der Bundesländer. Beim Sanierungsbonus sind seit 2. Februar 2026 keine neuen Registrierungen mehr möglich; für 2027 ist eine Neuauflage angekündigt, deren Bedingungen noch nicht veröffentlicht sind (Stand 1. Oktober 2026). Was davon für Sie in Frage kommt, hängt auch davon ab, wer einbaut:

FörderungEinbau durch FachbetriebSelbsteinbau
Sanierungsbonus des Bundes (Bedingungen 2026)Gefördert bei Tausch von mindestens 75 % der Fenster mit Uw ≤ 1,1 W/(m²K), höchstens 5.000 € für die Einzelbauteilsanierung; Registrierung, dann Antrag binnen 9 Monaten. Nötig waren unter anderem das Protokoll der Energieberatung des Landes und die Montagerechnung eines befugten Professionisten.Nicht gefördert – ohne Montagerechnung eines befugten Professionisten keine Förderung.
Wohnbauförderung des LandesJe nach Bundesland als Zuschuss oder Darlehen; Uw-Grenzen, Fristen und Unterlagen legt das Land fest. Häufig ist der Antrag vor Baubeginn bzw. Auftragsvergabe zu stellen.Je nach Land – viele Richtlinien verlangen den Einbau durch einen befugten Fachbetrieb. Fragen Sie vor der Bestellung bei der Förderstelle nach.
Öko-Sonderausgabenpauschale800 € pro Jahr über fünf Jahre – nur zusammen mit einer Bundesförderung und wenn die Kosten abzüglich Förderung über 4.000 € liegen.Entfällt, solange ohne Montagerechnung keine Bundesförderung gewährt wird.

Antrag vor der Bestellung

Klären Sie vor der Bestellung, ob Ihr Programm eine Registrierung oder einen Antrag vor der Auftragsvergabe verlangt – sonst kann die Förderung verloren gehen. Für den Antrag können Sie unser Angebot verwenden; es verpflichtet Sie zu nichts. Verträge unter der Bedingung einer Förderzusage schließen wir nicht ab – bestellen Sie bei uns nach der Zusage, dann erstellen wir Ihnen ein aktuelles Angebot. Aktuelle Informationen zum Bund: sanierungsoffensive.gv.at; die Förderstellen der Länder nennt unser Förder-Ratgeber.

Rechnung und Nachweise

Rechnungen müssen in der Regel auf die Antragstellerin bzw. den Antragsteller lauten; bezahlen Sie unbar. Unsere Rechnungen sind zweisprachig (Deutsch/Polnisch) und nennen Sie als Käufer. Dazu bekommen Sie für Fenster und Türen die Leistungserklärung nach EN 14351-1 mit CE-Kennzeichnung und Uw-Wert. Die Montagerechnung kommt von Ihrem Fachbetrieb. Förderbestätigungen oder Bestätigungen über die Ausführung stellen wir nicht aus. Ob unsere Unterlagen für Ihren Antrag genügen, klären Sie bitte vorab mit der Förderstelle.

Bauvorschriften in Österreich

Auch ohne Förderung verlangen die Bauordnungen der Länder auf Grundlage der OIB-Richtlinie 6 einen Mindest-Wärmeschutz: für Fenster in Wohngebäuden Uw ≤ 1,40 W/(m²K), beim Tausch ohne Sanierungskonzept – wo die Ausgaben 2023 oder 2025 gelten – um mindestens 24 % darunter, also etwa Uw 1,06. Unser Einstiegsprofil IDEAL 4000 (Uw 1,4) reicht dafür in der Regel nicht. Welche Ausgabe in Ihrem Bundesland gilt, sagt Ihnen die Baubehörde. Die Werte aller Profile: Profilvergleich.

Stand: 1. Oktober 2026. Grundlage: Infoblatt Sanierungsbonus 2026, Ankündigung der Sanierungsoffensive 2027, BMF-Information zur Öko-Sonderausgabenpauschale, OIB-Richtlinie 6. Maßgeblich ist die Fassung am Tag Ihrer Registrierung bzw. Ihres Antrags; im Einzelfall beraten die Förderstellen und die Energieberatung Ihres Landes. Ausführlich: Fenster-Förderung in Österreich.

Verantwortung

Wer wofür verantwortlich ist

Für die Maße ist verantwortlich, wer das Angebot unterschreibt: Mit Ihrer Unterschrift geben Sie Maße, Öffnungsrichtungen, Farben und Ausstattung für die Fertigung frei. Wir prüfen Ihre Angaben auf Plausibilität, helfen beim Aufmaß per Video oder Fotos und weisen Sie auf Auffälligkeiten hin – eine Aufmaßleistung mit Haftung übernehmen wir nicht. Am sichersten misst der Betrieb, der später einbaut; im Zweifel fragen Sie uns vor der Unterschrift.

Wir

Wir liefern die Produkte so, wie Sie sie bestellt und freigegeben haben, mit Leistungserklärung und Rechnung. Die Prüfung der baulichen Gegebenheiten und die Einhaltung örtlicher Bauvorschriften liegen bei Ihnen bzw. bei dem Betrieb, den Sie beauftragen.

Der Einbau

Für den Einbau ist verantwortlich, wer ihn ausführt; ein beauftragter Betrieb haftet Ihnen dafür aus seinem Vertrag. Nach Abschluss nehmen Sie die Arbeit ab und halten Mängel dabei im Protokoll fest. Bewahren Sie die Montagerechnung auf – sie ist für Förderungen und eine spätere Gewährleistung des Einbaus wichtig. Beim Selbsteinbau liegt die Verantwortung für den Einbau und die Einhaltung der Bauvorschriften bei Ihnen als Eigentümer.

Ihre Rechte

Ihre gesetzlichen Mängelrechte an den gelieferten Produkten bestehen uns gegenüber unabhängig davon, wer einbaut. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistung nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz: 2 Jahre ab Übergabe der Ware, auch wenn die Fenster später eingebaut werden (AGB § 8). Nicht erfasst sind Schäden durch unsachgemäßen Einbau und Abweichungen, die auf von Ihnen falsch angegebenen Maßen beruhen. Zusätzlich gibt der Hersteller eine Garantie; die Garantiezeiten je Produkt finden Sie auf der Seite Garantie, die Bedingungen in der Garantiekarte.

Beratung

Fragen zu Maßen, Profilen oder Anschlussprofilen?

Schicken Sie uns Maße und Fotos. Wir beantworten Ihre Fragen zu Profil, Zusatzprofilen und Fensterbankanschluss, damit Sie mit Ihrem Handwerker die passende Ausführung wählen können. Die Einbausituation vor Ort prüft Ihr Handwerker. Sie sind selbst Tischler, Fensterbauer oder Montagebetrieb? Dann finden Sie hier unsere Informationen für Firmen.